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Hansueli Albonico

Stellungnahme zur Revision des Eidgenšssischen Epidemiengesetzes EpG 2010

betreffend die Artikel 20 - 24 zu Impfungen

Zur Zeit ist das Eidgenšssische Epidemiengesetz in Revision und aktuell in Behandlung in der nationalrŠtlichen Kommission, welche am 23. Juni 2011 eine Anhšrung durchfŸhrte. Bei dieser Gelegenheit wurde die nachfolgende Stellungnahme durch Hansueli Albonico vorgelegt.

Die zugehšrige PowerPoint-PrŠsentation kann hier heruntergeladen werden (400kb)

Sonderfall Impfungen
Die Impfungen stellen eine der bedeutendsten, zugleich am meisten umstrittenen, am stŠrksten emotional belasteten und mit gršssten Prestige- und Wirtschafts-Interessen verbundenen medizinischen Massnahmen dar. Wirksamkeit, ZweckmŠssigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit werden seit der EinfŸhrung der Impfungen vor Ÿber 200 Jahren kontrovers beurteilt. Jegliche Gesetzgebung tut grundsŠtzlich gut daran, diesen UmstŠnden Rechnung zu tragen. Eine einseitige AbstŸtzung auf medizinisch-wissenschaftliche Impfexperten wird der komplexen Materie nicht gerecht.

Impfungen und GrundrechtsvertrŠglichkeit
Wie in der Botschaft des Bundesrates zu Recht hervorgehoben, stellen Impfungen grundsŠtzlich immer einen Eingriff in das Grundrecht der persšnlichen Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV) dar und setzen demnach die Einwilligung des Impflings bzw. seines gesetzlichen Vertreters voraus. Obligatorische Impfungen sind nach Artikel 36 BV nur durch ein Ÿberwiegendes šffentliches Interesse im Rahmen der VerhŠltnismŠssigkeit zulŠssig. Hier besteht demnach klar ein breiter Interpretationsspielraum, und es stellt sich auch heute wieder die Frage, ob mit dem neuen EpG die in der BV geforderte ausreichende gesetzliche Grundlage gegeben ist.(1) Eine umfassende und ausgewogene Analyse, innerhalb welcher Schranken Individualzwangsmassnahmen mit der persšnlichen Freiheit vereinbar sind, gibt die Doktorarbeit von Prof. Markus MŸller, UniversitŠt Bern.(2) GrundsŠtzlich besteht im Einklang mit der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW ein breiter Konsens, dass Zwangsmassnahmen in der Medizin "so wenig und so sorgfŠltig wie mšglich" gehalten werden mŸssen.(3) Das betrifft naturgemŠss insbesondere die Kinderimpfungen. Selbst in den USA wird zunehmend die Abkehr von Zwangsmassnahmen im Impfwesen gefordert.(4)

Ausschliessliche Definitionsmacht bei den Impfexperten
Die aktuelle generelle Impfpromotion steht im Prinzip im Widerspruch zu der von der WHO weltweit propagierten Fšrderung der Patienten- und Konsumentenkompetenz.(5) Der aktuelle Impfkalender sieht als "Basisimpfungen" bereits 26 Impfungen gegen 8 verschiedene Krankheiten in den ersten zwei Lebensjahren vor, weitere sollen folgen. Unter Berufung auf den gesunden Menschenverstand weichen viele Eltern von dieser Empfehlung ab. Das EpG will die Kantone jedoch verpflichten, "dafŸr zu sorgen, dass die von den Impfempfehlungen betroffenen Personen vollstŠndig geimpft sind" Damit wird den Kantonen de facto eine Impfpflicht auferlegt. Offizielle Impfempfehlung und Wahrnehmung in der Bevšlkerung klaffen indessen gelegentlich weit auseinander, insbesondere, wenn auch die Expertenmeinungen kontrovers sind (s.u.). So besteht heute z.B der Verdacht, dass die aktuelle Ÿberimpfung der Kinder mit einer erhšhten GesamtmortalitŠt verbunden ist.(6) Abweichungen vom offiziellen Impfplan kšnnen medizinisch durchaus sinnvoll sein, so konnte z.B. gezeigt werden, dass Kinder, die verzšgert geimpft wurden, seltener Asthma entwickeln.(7)

Interessebindung der Experten
Expertenmeinungen sind oft sehr punktuell und vernachlŠssigen die Gesamtschau. Wie wenig nachhaltig Expertenmeinungen zuweilen sind, wurde durch den Ablauf der Schweinegrippe 2009/10 deutlich. Dabei wurden auch die starken Interessebindungen der Impfkommissionen deutlich.(8) Die WHO scheute sich nicht, aus wirtschaftlichen ErwŠgungen sogar ihre Pandemie-Definition anzupassen.(9)
Jahrzehntelang behaupteten die Impfexperten, das quecksilberhaltige Thiomersal in Impfstoffen sei ungefŠhrlich. Nachdem der oberste amerikanische Sicherheitsexperte fŸr die Hepatitis-B-Impfung, Neal Halsey, die GefŠhrlichkeit erkannte - "Plštzlich sah ich Thiomersal anders - die erste starke Evidenz eines kausalen Zusammenhangs mit neurologischen SchŠden..."(10) - wurden innert drei Jahren sŠmtliche thiomersalhaltigen Impfstoffe vom Markt genommen.(11)
Zwei der frŸheren Editoren des "New England Journal of Medicine" haben in zwei BŸchern die massiven undeklarierten Interessebindungen der medizinischen Experten aufgezeigt.(12)

Umstrittene Wirksamkeit der Impfungen
Die Wirksamkeit der Impfungen bleibt auch heute vielfach unsicher, und die Expertenmeinungen gehen oft weit auseinander, je nach Breite des Blickwinkels.. Zur Grippeimpfung z.B. steht auch nach Jahrzehnten ihrer Promotion der bevšlkerungsbezogene Wirksamkeitsausweis nach wie vor aus.(13) Bei der Impfung gegen Masern, Mumps und Ršteln wird im Gefolge der laufenden Impfkampagne eine stete Abnahme der Impfwirksamkeit beobachtet, so dass auch bei hoher Durchimpfung immer wieder AusbrŸche stattfinden.(15) Bereits 1994 wies anlŠsslich eines Experten-Hearings des BAG zur MMR- Impfung der damalige Leiter des amerikanischen "Advisory Committee for Immunization Practices" eindringlich darauf hin, dass die Ausrottung endemischer Krankheiten (wie Masern, Mumps und Ršteln) ohnehin kein realistisches Ziel ist.(15) Zum gleichen Ergebnis kam schon damals u.a. auch eine Literaturstudie der UniversitŠt Bern.(16)

Umstrittene ZweckmŠssigkeit der Impfungen
Die HPV-Impfung von MŠdchen und Frauen kostet das Schweizerische Gesundheitswesen jŠhrlich Ÿber 10 Mio Franken, sie soll jetzt auch fŸr Buben eingefŸhrt werden. Hauptargument der BegrŸndung ihrer ZweckmŠssigkeit ist die Verhinderung von GebŠrmutterkrebs, welche jedoch nicht erwiesen ist(17) und naturgemŠss auch frŸhestens in 10 bis 20 Jahren nachgewiesen werden kann. Vor allem auch, weil die bisherige Vorsorgeuntersuchung durch die Impfung ohnehin nicht ersetzt wird, bleibt die HPV- Impfung auch unter Experten umstritten.(18) In der šffentlichkeit, aber auch in Fachkreisen wird die masssive Promotion der HPV-Impfung durch Interessebindungen in Frage gestellt.(19)

Verbandsklagerecht fŸr die Betroffenen
Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht einerseits explizit obligatorische Impfungen vor (Art. 22), daneben verpflichtet er jedoch die Kantone zur Sicherstellung der "vollstŠndigen" Durchimpfung auch bei nicht obligatorischen Impfungen (Art. 21 Abs. 1, Lit. c) . In der Praxis bedeutet dies die Institutionalisierung der in sich widersprŸchlichen Praxis, die BŸrger mit verschiedensten Massnahmen zur "freiwilligen" Impfung zu zwingen. Das widerspricht prinzipiell der nationalen Gesundheitspolitik der Schweiz, welche unter dem Stichwort "Empowerment" die "StŠrkung der DurchsetzungsfŠhigkeit und der Eigeninitiative des Individuums im gesundheitsrelevanten Kontext" verlangt.(20) Es muss dementsprechend sichergestellt werden, dass mindestens auf Verordnungsstufe ein Verbandsklagerecht der Betroffenen (Elternvereinigungen, Konsumentenorganisationen etc.) festgelegt wird.

Quellennachweise: ganz am Schluss

Anmerkung:

Im Falle von gefŠhrlichen AusbrŸchen von ansteckenden Krankheiten mŸssen die zustŠndigen Behšrden zweifellos wirksam eingreifen kšnnen und das EpG gibt ihnen dazu die Vorgaben und die Kompetenzen. Wo es um potenzielle Eingriffe in die persšhnliche Freiheit geht, sollten die Bedingungen aber klar und restriktiv gesetzt werden. Der Revisionsvorschlag ist in den Artikeln zu den Impfungen diesbezŸglich aber sehr elastisch formuliert und gibt den Fachexpertengremien eine grosse Definitionsmacht. Wenn man bedenkt, wie falsch internationale und nationale Experten die GefŠhrlichkeit der sogenannten Schweinegrippenpandemie eingeschŠtzt und wie ŸbermŠssig die Behšrden interveniert haben, wird einem bange und man wŸnscht sich griffigere Formulierungen im Gesetz und Politiker, die sich energisch um diese heikle Problematik kŸmmern.

Peter Klein, Juli 2011 :Ê www.impfo.chÊÊ

Quellennachweis:
1
MŸller M. Die M+M+R_Impfkampagne des Bundes auf dem juristischen PrŸfstand. Schweizerische Šrztezeitung 1994;75/10.
2
Markus MŸller. Zwangsmassnahmen als Instrument der KrankheitsbekŠmpfung: Das Epidemiengesetz und die persšnliche Freiheit. 360 Seiten. Basel/Frankfurt a.M. 1992.
3
Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften. Zwangsmassnahmen in der Medizin _ medizinisch_ethische Richtlinien. SAMW 24.05.2005. www.samw.ch
4
Ostrom C. More parents resisting vaccines for kids _Ethical Issues related to vaccination of children. The Seattle Times 16.07.2006.
5
WHO Regional Office for Europe, Copenhagen. Health 21. Kopenhagen 1999 WHO Geneva. Ottawa_Charta zur Gesundheitsfšrderung. WHO Genf 1986.
6
Miller N, Goldman G. Infant mortality rates regressed against number of vaccine doses routinely given: is there a biochemical or synergistic toxicity? Sage journals online 04.05.2011. http://het.sagepub.com/content/early/2011/05/04/0960327111407644
7
McDonald K. L. et al. Delay in diphtheria, pertussis, tetanus vaccination is associated with a reduced risk of childhood asthma.
8
http://www.transparency.de/2009_09_14_Schweinegrippe.1494.0.html Arznei_Telegramm 4/2007. StŠndige Impfkommission (STIKO): Transparenz tut not.
9
Cohen D., Carter P. WHO and the pandemic flu "conspiracies" _ Conflicts of Interest. British Medical Journal 2010;340:c2912. www.bmj.com/cgi/content/full/340/jun03_4/c2912 Spiegel Online 09.06.2010. Briseno C. Schweinegrippe_Pandemie _Wie die WHO das Vertrauen der Verbraucher verseucht. www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0.1518,druck_699427,00.html
10
Arthur Allen. New York Time Magazine 10.11.2002
11
Halsey N. Limiting Infant Exposure to Thiomersal in Vaccines and Other Sources of Mercury. JAMA 1999;282:1763_6. MMWR. Thiomersal in Vaccines: A Joint Statement oft he American Academy of Pediatrics and the Public Health Service. MMWR 1999;48:563_5.
12
Marcia Angell. The truth about the drug companies. New York, Random House 2004. J. Kassirer. In the take _How medicine’s complexity with big business can endanger your health. Oxford University Press 2004.
13
Jefferson T. et al. Vaccines for preventing influenza in healthy adults. Cochrane Database of Systematic Reviews 2010; Issue 7. http://www2.cochrane.org/reviews/de/ab001269.html
14
MMWR. Mumps Outbreak New York, New Jersey, Quebec 2009. MMWR 12.11.2009.
15
Katz S. Goals oft he vaccination against measles, mumps and rubella. Should and can they be redifined from disease elimination to complication reduction? BAG Hearing vom 15.09.1994, Bern. 16
Tschumper A., Abelin Th. Die Impfstrategie gegen Masern, Mumps und Ršteln (MMR_Impfung) im Lichte der epidemiologischen Literatur. Bern 1989. 17
Haug Ch. Human Papillomavirus Vaccination _Reasons for Caution. The New England Journal of Medicine 2008;359:861_2 Berndt Ch. GebŠrmutterhalskrebs _ Heftige Kritik an Impfempfehlung. www.sueddeutsche.de/wissen/ 26.11.2008
18
Arznei_Telegramm 8/2009. Neue Daten zu den HPV_Impfstoffen (Cervarix, Gardasil)
19
NZZ Online 11.12.2008. Nobelpreis in schiefem Licht_Kopplung zwischen Pharmakonzern und Mitgliedern des Nobelkomitees. www.nzz.ch/nachrichten/panorama/ungereimtheiten_um_die_nobelstiftung
20
BAG. Nationale Gesundheitspolitik. Medienmitteilung. BAG Bulletin 06.11.2000: 878. www.bag.admin.ch > Themen > Gesundheitspolitik Studie "Gesundheitskompetenz in der Schweiz"

2011 :Ê www.impfo.chÊÊ

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